Bürgerschützenverein Bottrop 2017 e.V.
Beitragspflicht  Jeder eigenständige Verein der dem BSV Bottrop 2017 e.V. als Zug  beigetreten ist, wird mit Beginn des Monats, der auf der  Beitrittserklärung als Eintrittsdatum angegeben ist, beitragspflichtig. Jedes ordentliche Vereinsmitglied ist mit Beginn des  Monats, der auf der Beitrittserklärung als Eintrittsdatum angegeben ist, beitragspflichtig.  Beitragszahlung  Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr erhoben. Auf Antrag des Mitgliedes an den Vorstand  können auch andere Zahlungsintervalle vereinbart werden.  Grundsätzlich erfolgt die Beitragszahlung bargeldlos im Rahmen des SEPA Lastschrifteinzugsverfahrens. Alternativ können  die Beiträge bei Fälligkeit auch auf das Vereinskonto überwiesen werden. In Ausnahmefällen können die Beiträge auch direkt  beim Kassierer in bar entrichtet werden.  Fälligkeit der Beiträge Die Mitgliedsbeiträge sind am 15. Februar eines jeden Jahres fällig. Bei abweichendem Zahlungsintervall wird die Fälligkeit  der Beiträge separat festgelegt, wobei am Ende des Kalenderjahres der komplette Jahresbeitrag entrichtet sein muss.  Besonderheiten der Beitragszahlung und Fälligkeit  Bei unterjährigem Eintritt von Einzelpersonen wird der Jahresbetrag unmittelbar fällig. Die Züge zahlen einen Abschlag auf  eine angenommene Beitragshöhe der sich auf eine Hochrechnung des Beitragsaufkommens bezieht. Die exakte  Beitragshöhe für die Züge wird durch den Kassierer des BSV Bottrop 2017 e.V. am Jahresende mit den Kassierern der  selbstständigen Vereine ermittelt. Erfolgt der Eintritt im Jahr des eigenen Schützenfestes, ist der Jahresbeitrag für das  gesamte Kalenderjahr zu entrichten.  Beitragsfestlegung  Die nachfolgend aufgeführten Mitgliederbeiträge sind ab dem Beschlussdatum gültig:  a.) Verein/Zug: 50 % des tatsächlichen Beitragsaufkommens des beitretenden       Zuges. b.) Einzelmitglied:          80,- EUR c.) Ehepaare:                 120,- EUR d.) Jugendliche zum vollendeten 18. Lebensjahr:  40,- EUR             
Beitragsordnung
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