Bürgerschützenverein
Bottrop 2017 e.V.
Beitragspflicht
Jeder eigenständige Verein der dem BSV Bottrop 2017 e.V. als Zug beigetreten ist, wird mit Beginn des Monats, der auf der
Beitrittserklärung als Eintrittsdatum angegeben ist, beitragspflichtig. Jedes ordentliche Vereinsmitglied ist mit Beginn des
Monats, der auf der Beitrittserklärung als Eintrittsdatum angegeben ist, beitragspflichtig.
Beitragszahlung
Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr erhoben. Auf Antrag des Mitgliedes an den Vorstand
können auch andere Zahlungsintervalle vereinbart werden.
Grundsätzlich erfolgt die Beitragszahlung bargeldlos im Rahmen des SEPA Lastschrifteinzugsverfahrens. Alternativ können
die Beiträge bei Fälligkeit auch auf das Vereinskonto überwiesen werden. In Ausnahmefällen können die Beiträge auch direkt
beim Kassierer in bar entrichtet werden.
Fälligkeit der Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind am 15. Februar eines jeden Jahres fällig. Bei abweichendem Zahlungsintervall wird die Fälligkeit
der Beiträge separat festgelegt, wobei am Ende des Kalenderjahres der komplette Jahresbeitrag entrichtet sein muss.
Besonderheiten der Beitragszahlung und Fälligkeit
Bei unterjährigem Eintritt von Einzelpersonen wird der Jahresbetrag unmittelbar fällig. Die Züge zahlen einen Abschlag auf
eine angenommene Beitragshöhe der sich auf eine Hochrechnung des Beitragsaufkommens bezieht. Die exakte
Beitragshöhe für die Züge wird durch den Kassierer des BSV Bottrop 2017 e.V. am Jahresende mit den Kassierern der
selbstständigen Vereine ermittelt. Erfolgt der Eintritt im Jahr des eigenen Schützenfestes, ist der Jahresbeitrag für das
gesamte Kalenderjahr zu entrichten.
Beitragsfestlegung
Die nachfolgend aufgeführten Mitgliederbeiträge sind ab dem Beschlussdatum gültig:
a.) Verein/Zug: 50 % des tatsächlichen Beitragsaufkommens des beitretenden
Zuges.
b.) Einzelmitglied:
80,- EUR
c.) Ehepaare:
120,- EUR
d.) Jugendliche zum vollendeten 18. Lebensjahr:
40,- EUR
Beitragsordnung